Sie übergeben uns Rechnungs- oder Mahnungskopien Ihrer Außenstände. Falls erforderlich be-
sprechen wir entsprechende Fälle.

Wir übernehmen die Vorgänge in unsere Forderungsdatenbank.

Im 1. Mahnschreiben zeigen wir unsere Bevollmächtigung an und geben 10 Tage Zahlungsziel.

Im 2. Mahnschreiben kündigen wir Folgemaßnahmen an und geben weitere 10 Tage Zahlungsziel.

In der 3. Stufe, dem kritischen Telefoninkasso, lassen wir uns nicht mehr abwimmeln, versuchen
eine kurzfristige gütliche Vereinbarung auf höchster Ebene und erreichen hier meist den Eingang
des Großteils aller Forderungen.

Bei bis hierhin erfolglosem Forderungsdialog wird in Abstimmung mit unseren Mandanten das ge-
richtliche Mahnverfahren durch unsere Anwälte eingeleitet:

>   Mahnbescheidsantrag
>   Vollstreckungsbescheid
>   Zwangsvollstreckung

Ihre ausgeklagten bzw. titulierten Forderungen werden langfristig von uns überwacht.